Eins links – zwei rechts
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Eins links – zwei rechts

Polizei Rosenheim: So bildet man eine Rettungsgasse

Wenn auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen der Verkehr stockt, dann ist es Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Nach einem Unfall müssen Rettungsfahrzeuge die Verletzten schnellstmöglich erreichen können. Dabei zählt oft jede Minute. Die Autobahnpolizeidienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd werden in einer mehrwöchigen Schwerpunktaktion ab sofort konsequent gegen „Rettungsgassenverweigerer“ einschreiten und Verstöße ahnden.

Auch auf den vielbefahrenen Autobahnen im südlichen Oberbayern müssen die Helfer von Polizei und Rettungsdienst immer wieder feststellen, dass sich die Bereitschaft, eine Rettungsgasse zu bilden, leider nicht spürbar gebessert hat. Und das, trotzdem das Thema in den vergangenen Monaten breit in die Öffentlichkeit getragen wurde. Was sind die Gründe dafür? Die Helfer stellen im Einsatz fast täglich fest, dass neben Unwissenheit und Unaufmerksamkeit etliche Verkehrsteilnehmer die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, weiterhin bewusst ignorieren. Dieses rücksichtslose Verhalten werden die Beamten der zuständigen Autobahnpolizeidienststellen in den kommenden Wochen konsequent verfolgen und ahnden.

Eine Rettungsgasse zu bilden ist eigentlich ganz einfach: Die Rettungsgasse muss schon dann gebildet werden, wenn Sie merken, dass der Verkehr stockt. Wenn die Fahrzeuge im Stau bereits dicht auf dicht stehen, dann ist es oft nicht mehr möglich, rechtzeitig Platz zu schaffen. Fahren Sie langsam nach dem Merksatz „Eins links – zwei rechts“ an den Fahrbahnrand. Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren also an den linken Fahrbahnrand. Die Fahrzeuge auf allen anderen Spuren nach rechts. Der Standstreifen (Pannenspur) bleibt frei.
Die Rettungsgasse bleibt offen, bis der Verkehr wieder rollt.

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