Gute Nachrichten für Verbraucher und Handynutzer
Mit dem 1. Juni treten in Deutschland einige neue Regelungen und Gesetze in Kraft, die die Verbraucher freuen dürften. Insbesondere die Urlauber, die sich in den kommenden Wochen auf den Weg machen, profitieren vom Wegfall der sogenannten Roaming-Gebühren. In der gesamten EU sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein gelten dann für Handy-Nutzer beim Telefonieren, SMS-Verschicken und Online-Surfen ihre Heimattarife.
Telekommunikationsanbieter müssen außerdem ab sofort beim Vertragsabschluss ihren Kunden Informationsblätter, ähnlich eines „Beipackzettels“, aushändigen, in dem sie verständlich und klar über ihre Leistungen informieren. Dazu gehören etwa neben der verfügbaren Datenübertragungsrate auch Hinweise zur Vertragslaufzeit und zu den Preisen. Überdies muss jetzt auch in jeder Rechnung mitgeteilt werden, wie lange der Vertrag noch läuft und zu welchem Termin der gekündigt werden muss, um nicht automatisch verlängert zu werden. Rechtliche Grundlage ist die TK-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur, die vom Bundestag im letzten Jahr verabschiedet wurde.
Seit Sommer letzten Jahres dürfen Verbraucher ihre ausgedienten Elektrogeräte beim Händler abgeben – vorausgesetzt, das Geschäft hat 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Bei Onlinehändlern wird die Regalfläche berechnet. Nach dem Gesetz müssen Händler Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Kassenbon und ohne den Kauf eines neuen Geräts zurücknehmen. Größere Geräte dürfen Kunden nur beim Kauf eines neuen kostenlos abgeben. Neu ist ab Juni: Verweigert der Händler von Elektronik- oder Elektrogeräten die Rücknahme oder erschwert diese, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro.