Landkreis Rosenheim verändert Kriterien für die Beschäftigung von Asylbewerbern
Asylbewerber aus Staaten mit einer niedrigen Anerkennungsquote können von der Ausländerbehörde im Rosenheimer Landratsamt auch in Zukunft eine Erlaubnis zur Arbeit bzw. zur Berufsausbildung erhalten. Auch wenn die Hürden für eine Beschäftigungserlaubnis generell höher geworden sind, will die Behörde einen Ermessensspielraum nutzen.
Es gilt, dass Asylbewerber aus Staaten mit einer hohen Bleibeperspektive in aller Regel immer eine Beschäftigungs- oder Berufsausbildungserlaubnis erhalten. Konkret betroffen sind Flüchtlinge aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia. Zudem wird derzeit auch noch Flüchtlingen aus Afghanistan die Arbeit erlaubt, weil die Anerkennungsquote aktuell bei rund 55 Prozent liegt.
Dagegen dürfen Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Ghana und Senegal nicht arbeiten. Das verbietet das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft trat.
Bei Asylbewerbern aus allen anderen, so genannten „sonstigen Herkunftsstaaten“ liegt die Anerkennungsquote meist unter zehn Prozent. In diesem Fällen wird in Zukunft regelmäßig nur noch dann die Aufnahme einer Arbeit oder dem Beginn einer Ausbildung zugestimmt werden, wenn die Identität geklärt ist. Dazu muss entweder ein gültiger nationaler Pass oder ein anerkannter ausländischer Passersatz vorliegen. Sofern einem Asylbewerber aus einem „sonstigen Herkunftsstaat“ bereits eine Beschäftigungserlaubnis erteilt wurde, obwohl die Identität nicht geklärt ist, wird eine Übergangsfrist eingeräumt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, einen Identitätsnachweis zu besorgen und dem Landratsamt vorzulegen.
Wird einem Asylbewerber aus einem „sonstigen Herkunftsstaat“ eine qualifizierte Berufsausbildung gestattet, darf er diese abschließen und anschließend im erlernten Beruf zwei Jahre arbeiten. Zwischen dem 1. September 2015 und dem 30. Januar 2017 erhielten 460 Asylbewerber eine Beschäftigungserlaubnis der Rosenheimer Ausländerbehörde. 153 davon stammen aus Staaten mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit und 307 kamen aus einem so genannten „sonstigen Herkunftsstaat“. Von den 307 erhielten 24 einen Ausbildungsplatz und fünf begannen eine qualifizierte Beschäftigung. Die Mehrheit übernahm Hilfsarbeiten.