Seit Sonntag, 7. November, gelten die Regelungen der roten Krankenhausampel in Rosenheim. Darunter fällt auch die Stadtverwaltung Rosenheim, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Besucherinnen und Besuchern ab sofort den Zutritt zu städtischen Dienstgebäuden nur nach Überprüfung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gestattet.
Der Zugang zu den städtischen Verwaltungsgebäuden wird dazu auf einen Zugang beschränkt. Am jeweiligen Eingang kontrolliert ein Sicherheitsdienst während der Sprechzeiten die Einhaltung der 3G-Regel der Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher.
Ungeimpfte und nicht genesene Personen müssen einen negativen Test vorlegen.
Die 3G-Regel gilt laut Bayerischer Staatsregierung nicht für Stadtratsmitglieder während der Gremiensitzungen. Besucherinnen und Besuchern der Sitzungen werden vorab Selbsttests unter Aufsicht angeboten.
Innerhalb der städtischen Dienstgebäude gilt für alle Personen eine FFP2-Maskenpflicht.